Der Zweck der Durchführung der technischen Beratung des Investors, d. h. der Überwachung des Investors, besteht darin, die Umsetzung des Baukonzepts vor und während der Ausführung der Arbeiten sicherzustellen und sicherzustellen, dass die Arbeiten gemäß den geltenden Vorschriften ausgeführt werden . Die Organisation der technischen Beratungsdienste hängt von der Art des Bauwerks (Arbeiten), seiner Komplexität und Größe ab. Davon abhängig ist die Benennung eines oder mehrerer Verantwortlicher für die Durchführung der Fachberatung. Zur Lösung bestimmter Probleme können bei Bedarf von Zeit zu Zeit spezialisierte Expertinnen und Experten der jeweiligen Berufsgruppen oder spezialisierte Institutionen in die Supervision einbezogen werden.

Bei der fachlichen Beratung von Anlegern nehmen die für die fachliche Beratung von Anlegern zuständigen Personen folgende Aufgaben wahr:

• Organisation der geotechnischen Untersuchung des Geländes
• Organisation notwendiger geodätischer Arbeiten
• Organisation von Feldaufnahmen und Infrastrukturpositionen von Installationen vor Ort
• Organisation und Durchführung von Ausschreibungen und Analyse der eingegangenen Angebote, einschließlich des Vorschlags des Auftragnehmers, mit dem er Verträge nach Bewertung des günstigsten abschließen sollte
• Erstellung und Vorschlag eines funktionsfähigen Systems für die Ausführung von Arbeiten gemäß dem angenommenen Netzplan in Übereinstimmung mit den Fachdiensten des Investors
• Ausarbeitung eines Angebots für einen Bauvertrag mit allgemeinen und besonderen Bedingungen
• Annahme des Betriebsplans als integraler Bestandteil des Bauvertrags
• die Einarbeitung des Auftragnehmers in die Arbeiten und die Organisation aller Baubeteiligten bei Ausführungsaufgaben
• Organisation der konzeptionellen Designentwicklung
• Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Einholung einer Standortgenehmigung
• Organisation der Vorbereitung des konzeptionellen Projekts, Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Einholung der grundlegenden Baugenehmigung
• Organisation der Entwicklung des Haupt- und Ausführungsprojekts
• Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Einholung einer Baugenehmigung
• Einholung einer Nutzungserlaubnis
• Übergabe des Gebäudes an den Investor
• Überwachung der Anlage innerhalb der Gewährleistungsfrist